Samstag, 15. August 2026, 14:28
Website: Online-Schulung Tierschutzindikatoren
Kurs: Kurs Sauen und Saugferkel (Sauen und Saugferkel)
Glossar: Erläuterungen
B

Betriebliche Eigenkontrolle

Seit 2014 hat jeder Tierhalter gemäß § 11 Abs. 8 Tierschutzgesetz (TierSchG) eine betriebliche Eigenkontrolle durchzuführen: „Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 TierSchG eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die Anforderungen des § 2 erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren) zu erheben und zu bewerten."