Erläuterungen
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Tägliche RoutinekontrolleDie
tägliche Kontrolle des Tierbestandes ist gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
§ 4 Abs. 1 vorgeschrieben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Feststellung von
akuten Problemen, die das unverzügliche Einleiten von Maßnahmen erfordern. Die
betriebliche Eigenkontrolle ergänzt die täglichen Routinekontrollen im Stall, ersetzt
diese jedoch nicht. | ||
Tierbezogene Indikatoren…werden am Tier selbst erfasst: Dabei werden Aspekte des Gesundheitszustands und des Verhaltens der Tiere berücksichtigt. Tierbezogene Indikatoren ermöglichen direkte Rückschlüsse auf die Auswirkungen von Haltung, Fütterung und Management auf das Tierwohl. Nur wenn es für in der Praxis häufig auftretende Tierschutzprobleme keine geeigneten tierbezogenen Indikatoren gibt oder eine Erhebung zu aufwändig wäre, wird auf ressourcen- oder managementbezogene Indikatoren zurückgegriffen. Ressourcen- und managementbezogene Indikatoren erfassen Aspekte der baulich-technischen Gegebenheiten von Haltungsbedingungen (z. B. das Platzangebot) und des Managements (z. B. Reinigungsmaßnahmen/Eingriffe am Tier), also die Voraussetzungen, mit denen eine möglichst tiergerechte Haltung erreicht werden soll. Sie lassen jedoch nur einen indirekten Rückschluss darauf zu, wie es den Tieren unter diesen Bedingungen tatsächlich geht. Im KTBL-Leitfaden Tierschutzindikatoren werden überwiegend tierbezogene Indikatoren empfohlen. | ||
