Die tägliche Kontrolle des Tierbestandes ist gemäß
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung § 4 Abs. 1 vorgeschrieben. Der
Schwerpunkt liegt dabei auf der Feststellung von akuten Problemen, die das
unverzügliche Einleiten von Maßnahmen erfordern. Die betriebliche
Eigenkontrolle ergänzt die täglichen Routinekontrollen im Stall, ersetzt diese jedoch
nicht.