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Tägliche Routinekontrolle

Die tägliche Kontrolle des Tierbestandes ist gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung § 4 Abs. 1 vorgeschrieben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Feststellung von akuten Problemen, die das unverzügliche Einleiten von Maßnahmen erfordern. Die betriebliche Eigenkontrolle ergänzt die täglichen Routinekontrollen im Stall, ersetzt diese jedoch nicht.

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