Hautverletzungen der Sauen (ohne Vulva, Gesäuge und Schulterläsionen)
Abschlussbedingungen
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Hautverletzungen (ohne Vulva, Gesäuge und Schulterläsionen) werden mit drei Boniturnoten erfasst. Die Vergabe einer Boniturnote ist davon abhängig, wie viele strichförmige Verletzungen mit einer Länge ≥ 5 cm vorhanden sind. Flächige Verletzungen mit einem Durchmesser von ≥ 2,5 cm (2-Euro-Münze) bekommen immer die Boniturnote 2.
Das Boniturschema ist eine unerlässliche Hilfe bei der Tierbeurteilung. Haben Sie es am besten immer zur Hand!

Den Indikatorsteckbrief mit Tipps und Hinweisen finden Sie im Leitfaden auf der Seite 22.
So beurteilen Sie richtig!
- Beurteilen Sie eine je Sau zufällig ausgewählte Körperseite (inklusive Kopf und Beine).
- Schauen Sie nach strichförmigen, flächigen, frischen und verkrusteten Hautverletzungen.
- Abheilende Verletzungen werden als eine durchgängige Verletzung gezählt, wenn die abgeheilten Zwischenräume jeweils nicht länger als 0,5 cm sind.
- Verletzungen an der Vulva, Verletzungen an Zitzen und Gesäuge und Schulterläsionen werden separat erfasst.
- Beurteilen Sie Hautverletzungen frühestens eine Woche nach einer Neugruppierung!
Hinweis:
Wie messe ich Länge und Durchmesser einer Hautverletzung?
Um zu erfahren, wie Sie Ihr Ergebnis berechnen, klicken Sie bitte hier!
Zuletzt geändert: Sonntag, 23. Mai 2021, 11:14
