Klauenveränderungen werden danach beurteilt, ob die Klauenpaare intakt sind oder nicht. Verschiedenste Klauenveränderungen erfordern die Vergabe der Boniturnote 1 und sind im Boniturschema gelistet.


Das Boniturschema ist eine unerlässliche Hilfe bei der Tierbeurteilung. Haben Sie es am besten immer zur Hand!


Den Indikatorsteckbrief mit Tipps und Hinweisen finden Sie im Leitfaden auf der Seite 33 und 34.


So beurteilen Sie richtig!

  • Beurteilen Sie das Hinterbein einer zufällig je Tier ausgewählte Körperseite.
  • Alle Veränderungen gelten jeweils für ein Klauenpaar.
  • Ein Klauenpaar besteht immer aus den zwei Vorder- oder Afterklauen eines Hinterbeines.


Um zu erfahren, wie Sie Ihr Ergebnis berechnen, klicken Sie bitte hier!


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Zuletzt geändert: Mittwoch, 17. März 2021, 18:35