Die Schlachtbefunde werden von den Schlachthöfen erhoben. Eine Auskunft über Schlachtbefunde von Sauen erfolgt gegebenenfalls erst nach Anfrage beim zuständigen Schlachthof.



Folgende Daten werden von den Schlachthöfen erhoben:

  • Brustfellentzündungen (Pleuritiden)
  • Bauchfellentzündungen (Peritonitiden)
  • Lungenentzündungen (Pneumonien)
  • Gelenkentzündungen (Arthritiden)
  • Leberveränderungen
  • Herzveränderungen
  • Darmveränderungen
  • Nierenveränderungen
  • Milzveränderungen
  • Hautveränderungen
  • Liegebeulen/Bursitiden
  • Abszesse
  • Treibespuren


Für alle Schlachtbefunde gilt: Der Anteil betroffener Tiere je Schlachtbefund ergibt sich aus folgender Berechnung:



Den Indikatorsteckbrief mit Tipps und Hinweisen finden Sie im Leitfaden auf der Seite 18.

Berücksichtigen Sie bei der halbjährlichen Auswertung die Schlachtbefunde aller Sauen vom Schlacht- und Trimmband, ggf. aus der Lebendtierbeschau.


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Zuletzt geändert: Mittwoch, 17. März 2021, 19:29