Schlachtbefunde der Sauen
Abschlussbedingungen
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Die Schlachtbefunde werden von den Schlachthöfen erhoben. Eine Auskunft über Schlachtbefunde von Sauen erfolgt gegebenenfalls erst nach Anfrage beim zuständigen Schlachthof.

Folgende Daten werden von den Schlachthöfen erhoben:
- Brustfellentzündungen (Pleuritiden)
- Bauchfellentzündungen (Peritonitiden)
- Lungenentzündungen (Pneumonien)
- Gelenkentzündungen (Arthritiden)
- Leberveränderungen
- Herzveränderungen
- Darmveränderungen
- Nierenveränderungen
- Milzveränderungen
- Hautveränderungen
- Liegebeulen/Bursitiden
- Abszesse
- Treibespuren
Für alle Schlachtbefunde gilt: Der Anteil betroffener Tiere je Schlachtbefund ergibt sich aus folgender Berechnung:
Den Indikatorsteckbrief mit Tipps und Hinweisen finden Sie im Leitfaden auf der Seite 18.
Berücksichtigen Sie bei der halbjährlichen Auswertung die Schlachtbefunde aller Sauen vom Schlacht- und Trimmband, ggf. aus der Lebendtierbeschau.
Zuletzt geändert: Mittwoch, 17. März 2021, 19:29

