Ohrverletzungen
Abschlussbedingungen
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Ohrverletzungen werden mit zwei Boniturnoten beurteilt. Die Vergabe einer Boniturnote ist abhängig davon, ob deutlich sichtbare, meist blutende Wunden und Krusten an Ohrrand, -spitze und -grund vorhanden sind oder nicht.
Das Boniturschema ist eine unerlässliche Hilfe bei der Tierbeurteilung. Haben Sie es am besten immer zur Hand!

Den Indikatorsteckbrief mit Tipps und Hinweisen finden Sie im Leitfaden auf der Seite 53.
So beurteilen Sie richtig!
- Beurteilen Sie beide Ohren aus ca. 1 m Entfernung. Der schwerere Befund wird notiert.
- Achten Sie besonders auf Wunden an der Ohrspitze, -rand oder -grund.
- Ausschließlich strichförmige blutende oder verkrustete Kratzer an der Außenseite eines Ohres werden nicht als Ohrverletzung bonitiert.
- Mit der Außenseite eines Ohres ist die von Ohrmuschel und Gehörgang abgewandte Seite gemeint.
- Fehlende Ohrteile mit abgeheiltem Wundrand werden nicht als Verletzung gewertet, da sie zu einem früheren Zeitpunkt entstanden sind.
Um zu erfahren, wie Sie Ihr Ergebnis berechnen, klicken Sie bitte hier!
Zuletzt geändert: Donnerstag, 25. März 2021, 21:07
