Die Schlachtbefunde werden von den Schlachthöfen erhoben.



Folgende Daten werden von den Schlachthöfen erhoben:

  • Brustfellentzündungen (Pleuritiden)
  • Bauchfellentzündungen (Peritonitiden)
  • Lungenentzündungen (Pneumonien)
  • Gelenkentzündungen (Arthritiden)
  • Leberveränderungen
  • Herzveränderungen
  • Darmveränderungen
  • Nierenveränderungen
  • Milzveränderungen
  • Hautveränderungen
  • Schwanzveränderungen
  • Ohrveränderungen
  • Liegebeulen/Bursitiden
  • Abszesse
  • Treibespuren


Aus allen auf einem Schlachthof erhobenen Einzelbefunden werden über einen Zeitraum von sechs Monaten folgende Teilindizes des Tiergesundheitsindex (TGI) berechnet und jedem Tierhalter im Vergleich zu anderen Lieferbetrieben zurückgemeldet:

  • Atemwegsgesundheit (Herz, Lunge, Brustfell)
  • Sonstige Organgesundheit (Leber, Darm)
  • Gliedmaßengesundheit (Gelenke, Liegebeulen)
  • Unversehrtheit (Haut, Ohren, Schwanz, Treibespuren)


Für alle Schlachtbefunde gilt: Der Anteil betroffener Tiere je Schlachtbefund ergibt sich aus folgender Berechnung:



Den Indikatorsteckbrief mit Tipps und Hinweisen finden Sie im Leitfaden auf der Seite 49.

Berücksichtigen bei der halbjährlichen Auswertung die Schlachtbefunde aller Schweine vom Schlacht- und Trimmband, ggf. aus der Lebendtierbeschau.


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Zuletzt geändert: Donnerstag, 1. April 2021, 17:13