Schlachtbefunde
Abschlussbedingungen
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Die Schlachtbefunde werden von den Schlachthöfen erhoben.

Folgende Daten werden von den Schlachthöfen erhoben:
- Brustfellentzündungen (Pleuritiden)
- Bauchfellentzündungen (Peritonitiden)
- Lungenentzündungen (Pneumonien)
- Gelenkentzündungen (Arthritiden)
- Leberveränderungen
- Herzveränderungen
- Darmveränderungen
- Nierenveränderungen
- Milzveränderungen
- Hautveränderungen
- Schwanzveränderungen
- Ohrveränderungen
- Liegebeulen/Bursitiden
- Abszesse
- Treibespuren
Aus allen auf einem Schlachthof erhobenen Einzelbefunden werden über einen Zeitraum von sechs Monaten folgende Teilindizes des Tiergesundheitsindex (TGI) berechnet und jedem Tierhalter im Vergleich zu anderen Lieferbetrieben zurückgemeldet:
- Atemwegsgesundheit (Herz, Lunge, Brustfell)
- Sonstige Organgesundheit (Leber, Darm)
- Gliedmaßengesundheit (Gelenke, Liegebeulen)
- Unversehrtheit (Haut, Ohren, Schwanz, Treibespuren)
Für alle Schlachtbefunde gilt: Der Anteil betroffener Tiere je Schlachtbefund ergibt sich aus folgender Berechnung:
Den Indikatorsteckbrief mit Tipps und Hinweisen finden Sie im Leitfaden auf der Seite 49.
Berücksichtigen bei der halbjährlichen Auswertung die Schlachtbefunde aller Schweine vom Schlacht- und Trimmband, ggf. aus der Lebendtierbeschau.
Zuletzt geändert: Donnerstag, 1. April 2021, 17:13

