Das Kürzen der Oberschnabelspitze zur Vermeidung schwerwiegender Schäden durch Federpicken und Kannibalismus ist derzeit unter konventionellen Haltungsbedingungen gängige Praxis, bedarf aber nach dem Tierschutzgesetz einer Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung. Das beim Eintagsküken in der Brüterei durchgeführte Kürzen der Spitze des Oberschnabels stellt einen schmerzhaften Eingriff am Tier dar. Je nach Ausmaß und Qualität des Schnabelkürzens kann es u.a. zu Einschränkungen bei der Futteraufnahme und der Gefiederpflege kommen.

 
  • Datenerhebung:

Der Tierschutzindikator "Ausmaß und Qualität des Schnabelkürzens" wird anhand einer Stichprobe von 50 Tieren je Herde erhoben. Die Beurteilung soll nach Möglichkeit in der 4. oder 5. Lebenswoche im Aufzuchtstall durchgeführt werden. Falls die Aufzuchtputen zugekauft werden, erfolgt die Beurteilung bei schnabelgekürzten Tieren zum Einstallen der Mastputen. Das Ausmaß der Schnabelkürzung sollte bei guter Beleuchtung (ggf. Stirnlampe) ermittelt werden. Zur Dokumentation des Tierschutzindikators stehen Ihnen im Abschnitt ("Wozu Ergebnisse dokumentieren?") in der Kurs-Übersicht ein Erhebungsformular oder die Excel-Anwendung Tierschutzindikatoren zur Verfügung.


  • Boniturschema:

Die Beurteilung des Tierschutzindikators "Ausmaß und Qualität des Schnabelkürzens" erfolgt durch die Vergabe von drei Boniturnoten (0,1,2). Dabei wird der Kopf der Mastputen sowohl von vorne, als auch von der Seite betrachtet. Wenn die Puten einen gekürzten Schnabel haben, entscheidet sich anhand der Größe der verbliebenen Schnabelöffnung und dem Verhältnis von Ober- zu Unterschnabel, ob die Boniturnote 1 oder 2 vergeben wird. Bei Grenzfällen zwischen zwei Boniturnoten wird die bessere Note gegeben.



  • Tipps zur Tierbeurteilung:

In diesem Abschnitt finden Sie zusätzliches Bildmaterial zu den einzelnen Boniturstufen des Tierschutzindikators "Ausmaß und Qualität des Schnabelkürzens" bei Mastputen. Darüber hinaus erhalten Sie nützliche Hinweise zur Beurteilung der Tiere in Grenz- und Sonderfällen. Zur Ansicht dieser Praxistipps klicken Sie bitte auf den Button "Zusatzmaterial".


Zusatzmaterial


  • Auswertung:

Die Anzahl an Tieren mit stark gekürztem Schnabel wird zu den oben genannten Zeitpunkten erhoben und im Anschluss mit Hilfe der Berechnungsformel aus dem KTBL-Leitfaden (S. 55) ausgewertet. Zählen Sie alle betroffenen Tiere (Boniturnote 2) aus der Stichprobe zusammen. Dividieren Sie die Gesamtsumme durch die Zahl der beurteilten Tiere. Multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Zahl 100, um den Anteil der insgesamt betroffenen Tiere in Prozent zu erhalten.




  • Übungsmodul:

In diesem Abschnitt können Sie spezifische Übungsfragen zur Vertiefung des gelernten Wissens beantworten und sich somit optimal auf den Test am Ende der Online-Schulung vorbereiten. Klicken Sie zur Absolvierung der Modulinhalte bitte auf den Button "Übungsfragen". Zum Nachschlagen der jeweiligen Boniturstufen können Sie das Boniturschema in einem neuen Fenster öffnen. Klicken Sie hierfür auf den Button "Boniturschema".


Übungsfragen          Boniturschema


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