Die
tägliche Kontrolle des Tierbestandes ist gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
§ 4 Abs. 1 vorgeschrieben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Feststellung von
akuten Problemen, die das unverzügliche Einleiten von Maßnahmen erfordern. Die
betriebliche Eigenkontrolle ergänzt die täglichen Routinekontrollen im Stall, ersetzt
diese jedoch nicht.