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B

Betriebliche Eigenkontrolle

Seit 2014 hat jeder Tierhalter gemäß § 11 Abs. 8 Tierschutzgesetz (TierSchG) eine betriebliche Eigenkontrolle durchzuführen: „Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 TierSchG eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die Anforderungen des § 2 erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren) zu erheben und zu bewerten."


K

KTBL-Leitfaden Tierschutzindikatoren

Die KTBL-Veröffentlichung „Tierschutzindikatoren: Leitfaden für die Praxis – Schwein“ (2., überarbeitete Auflage) liefert dem Tierhalter einen Vorschlag, wie eine Überprüfung der Tierwohlsituation auf dem Betrieb nach aktuellem wissenschaftlichen Stand praktikabel und fachgerecht durchgeführt werden kann. Der Leitfaden in gedruckter Fassung mit stabiler Spiralbindung und abwaschbaren Seiten eignet sich für den direkten Einsatz im Stall. Er ist im KTBL-Shop erhältlich. Zudem sind im Leitfaden Vorlagen für Erhebungsformulare enthalten.

Hier geht’s zu den Auszügen "Sauen und Saugferkel" des Leitfadens Schwein.

Wie die KTBL-Leitfäden entstanden sind, erfahren Sie im Artikel "Betriebliche Eigenkontrolle Tierwohl“.

T

Tägliche Routinekontrolle

Die tägliche Kontrolle des Tierbestandes ist gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung § 4 Abs. 1 vorgeschrieben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Feststellung von akuten Problemen, die das unverzügliche Einleiten von Maßnahmen erfordern. Die betriebliche Eigenkontrolle ergänzt die täglichen Routinekontrollen im Stall, ersetzt diese jedoch nicht.



Tierbezogene Indikatoren

…werden am Tier selbst erfasst: Dabei werden Aspekte des Gesundheitszustands und des Verhaltens der Tiere berücksichtigt. Tierbezogene Indikatoren ermöglichen direkte Rückschlüsse auf die Auswirkungen von Haltung, Fütterung und Management auf das Tierwohl. Nur wenn es für in der Praxis häufig auftretende Tierschutzprobleme keine geeigneten tierbezogenen Indikatoren gibt oder eine Erhebung zu aufwändig wäre, wird auf ressourcen- oder managementbezogene Indikatoren zurückgegriffen. Ressourcen- und managementbezogene Indikatoren erfassen Aspekte der baulich-technischen Gegebenheiten von Haltungsbedingungen (z. B. das Platzangebot) und des Managements (z. B. Reinigungsmaßnahmen/Eingriffe am Tier), also die Voraussetzungen, mit denen eine möglichst tiergerechte Haltung erreicht werden soll. Sie lassen jedoch nur einen indirekten Rückschluss darauf zu, wie es den Tieren unter diesen Bedingungen tatsächlich geht.

Im KTBL-Leitfaden Tierschutzindikatoren werden überwiegend tierbezogene Indikatoren empfohlen.