Gefiederschäden Junghenne
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Datenerhebung:
Der Tierschutzindikator "Gefiederschäden" wird anhand einer Stichprobe von 50 Tieren je Herde erhoben. Die Beurteilung der Junghennen sollte nach Möglichkeit in der 4., 12. und 16. Lebenswoche im Aufzuchtstall durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, dass
Junghennenschema auch bei der Bonitur zur Einstallung der Legehennen anzuwenden, da die Tiere zu diesem Zeitpunkt physiologisch noch als Junghennen eingestuft werden. Das Ausmaß der Gefiederschäden sollte bei guter Beleuchtung (ggf. Stirnlampe) und
unter Zurückstreichen der Federn ermittelt werden.
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Boniturschema:
Das Boniturschema des Tierschutzindikators "Gefiederschäden" unterscheidet sich zwischen Jung- und Legehennen. Junghennen werden aufgrund des Gefiederwechsels differenzierter betrachtet als erwachsene Legehennen. Die Beurteilung der Gefiederschäden erfolgt
durch die Vergabe von 3 Boniturnoten (0, 1, 2) für die Körperregionen Schwung- und Schwanzfedern (Federschäden) sowie Hals, Rücken, Schwanz und (Lege-)bauch (Gefiederverlust). Wenn ein Gefiederschaden vorhanden ist, entscheidet sich anhand der Anzahl an
beschädigten Federn (Schwellenwert 3 Federn) oder der Größe der federlosen Stelle (Schwellenwert 1 cm), ob Boniturnote 1 oder 2 vergeben wird. Bei Grenzfällen zwischen zwei Boniturnoten wird die bessere Note gegeben. Dokumentiert wird die Boniturnote
der jeweils am schlechtesten bewerteten Körperregion.
- Zustand der Schwung- und Schwanzfedern (Federschäden)
- Zustand des Gefieders an Rücken und (Lege-)Bauch (Gefiederverlust)
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Tipps zur Tierbeurteilung:
In diesem Abschnitt finden Sie ergänzende Informationen zu der Einteilung der Körperregionen und zusätzliches Bildmaterial zu den einzelnen Boniturstufen des Tierschutzindikators "Gefiederschäden" bei Junghennen. Darüber hinaus erhalten Sie nützliche
Hinweise zur Beurteilung der Junghennen in Grenz- und Sonderfällen. Zur Ansicht dieser Praxistipps klicken Sie bitte auf die Buttons "Körperregionen" bzw. "Zusatzmaterial".
Körperregionen Zusatzmaterial
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Auswertung:
Die Anzahl an Tieren mit Gefiederschäden wird zu den oben genannten Zeitpunkten erhoben und im Anschluss mit Hilfe der Berechnungsformeln aus dem KTBL-Leitfaden (S. 16) ausgewertet. Zählen Sie alle betroffenen Tiere (Boniturnoten 1 + 2) aus der Stichprobe zusammen. Dividieren Sie die Gesamtsumme durch die Zahl der beurteilten Tiere. Multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Zahl 100, um den Anteil der insgesamt betroffenen Tiere in Prozent zu erhalten. Führen Sie die genannten Rechenschritte ebenfalls für alle schwer betroffenen Tiere (Boniturnote 2) durch.
- Zustand der Schwung- und Schwanzfedern (Federschäden)

- Zustand des Gefieders an Rücken und (Lege-)Bauch (Gefiederverlust)

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Übungsmodul:
In diesem Abschnitt können Sie spezifische Übungsfragen zur Vertiefung des gelernten Wissens beantworten und sich somit optimal auf den Test am Ende der Online-Schulung vorbereiten. Klicken Sie zur Absolvierung der Modulinhalte bitte auf die Buttons "Übung Federschäden" bzw. "Übung Gefiederverlust". Zum Nachschlagen der jeweiligen Boniturstufen können Sie das Boniturschema in einem neuen Fenster öffnen. Klicken Sie hierfür innerhalb der Übung auf den passenden Link "Boniturschema Federschäden" bzw. "Bonituschema Gefiederverlust".
Übung Federschäden Übung Gefiederverlust


