Zehenverletzungen
Zehenverletzungen können durch Bepicken, durch die Krallen anderer Tiere und durch Unfälle entstehen. Verletzungen der Zehen sind Eintrittspforten für Krankheitserreger und gefährden damit die Gesundheit der Tiere. Werden kleinere Zehenverletzungen weiter bepickt, wird von Zehenkannibalismus gesprochen, der zu großen schmerzhaften Wunden und bis zum Tod der Tiere führen kann. Der Zehenkannibalismus kann duch haltungsbedingte Zehenverletzungen (abgerissene Krallen, ein- oder abgerissene Zehen) begünstigt werden. Stark verletzte und blutende Tiere sollten umgehend aus dem Bestand entfernt oder ggf. gemerzt werden.
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Datenerhebung:
Der Tierschutzindikator "Zehenverletzungen" wird anhand einer Stichprobe von 50 Tieren je Herde erhoben. Die Beurteilung sollte nach Möglichkeit in der 4., 12. und 16. Lebenswoche im Aufzuchtstall, zum Zeitpunkt des Einstallens der Legehennen in den Legestall
sowie ab der 25. Lebenswoche alle 10 Wochen durchgeführt werden. Das Ausmaß der Zehenverletzungen sollte bei guter Beleuchtung (ggf. Stirnlampe) ermittelt werden. Halten Sie die Legehenne in Rückenlage auf dem Arm und strecken Sie die Füße sanft nach
vorne.
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Boniturschema:
Die Beurteilung der Zehenverletzungen erfolgt durch die Vergabe von 3 Boniturnoten (0, 1, 2). Wenn Zehenverletzungen vorhanden sind, entscheidet sich anhand der Anzahl (Schwellenwert 3 Verletzungen) oder der Größe (Schwellenwert 1 cm), ob Boniturnote 1
oder 2 vergeben wird. Bei Grenzfällen zwischen zwei Boniturnoten wird die bessere Note gegeben. Dokumentiert wird die Boniturnote des am schlechtesten bewerteten Fußes.
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Tipps zur Tierbeurteilung:
In diesem Abschnitt finden Sie ergänzende Informationen zu der Einteilung der Körperregionen und zusätzliches Bildmaterial zu den einzelnen Boniturstufen des Tierschutzindikators "Zehenverletzungen" bei Jung- und Legehennen. Darüber hinaus erhalten Sie nützliche Hinweise zur Beurteilung der Hennen in Grenz- und Sonderfällen. Zur Ansicht dieser Praxistipps klicken Sie bitte auf die Buttons "Körperregionen" bzw. "Zusatzmaterial".
Körperregionen Zusatzmaterial
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Auswertung:
Die Anzahl an Tieren mit Zehenverletzungen wird zu den oben genannten Zeitpunkten erhoben und im Anschluss mit Hilfe der Berechnungsformeln aus dem KTBL-Leitfaden (S. 21) ausgewertet. Zählen Sie alle betroffenen Tiere (Boniturnoten 1 + 2) aus der Stichprobe zusammen. Dividieren Sie die Gesamtsumme durch die Zahl der beurteilten Tiere. Multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Zahl 100, um den Anteil der insgesamt betroffenen Tiere in Prozent zu erhalten. Führen Sie die genannten Rechenschritte ebenfalls für alle schwer betroffenen Tiere (Boniturnote 2) durch.
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Übungsmodul:
In diesem Abschnitt können Sie spezifische Übungsfragen zur Vertiefung des gelernten Wissens beantworten und sich somit optimal auf den Test am Ende der Online-Schulung vorbereiten. Klicken Sie zur Absolvierung der Modulinhalte bitte auf den Button "Übungsfragen". Zum Nachschlagen der jeweiligen Boniturstufen können Sie das Boniturschema in einem neuen Fenster öffnen. Klicken Sie hierfür auf den Button "Boniturschema".
Übungsfragen Boniturschema


