Hautverletzungen Legehenne
Hautverletzungen können durch Bepicken, durch Krallen anderer Tiere und durch Unfälle entstehen. Verletzungen der Haut sind Eintrittspforten für Krankheitserreger und gefährden damit die Gesundheit der Tiere. Als Folge von Federpicken können blutende
Verletzungen vor allem an Rücken, Bürzel oder Legebauch auftreten. Werden sie weiter bepickt, wird von Kannibalismus gesprochen, der zu großen schmerzhaften Wunden und bis zum Tod der Tiere führen kann. Wenn durch Federverlust oder bei der Eiablage
die Kloake sichtbar wird, kann Kloakenkannibalismus entstehen. Stark verletzte und blutende Tiere sollten umgehend aus dem Bestand entfernt oder ggf. gemerzt werden.
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Datenerhebung:
Der Tierschutzindikator "Hautverletzungen" wird anhand einer Stichprobe von 50 Tieren je Herde erhoben. Die Beurteilung sollte nach Möglichkeit zum Zeitpunkt des Einstallens der Legehennen im Legestall
sowie ab der 25. Lebenswoche alle 10 Wochen durchgeführt werden. Das Ausmaß der Hautverletzungen sollte bei guter Beleuchtung (ggf. Stirnlampe) und unter Zurückstreichen der Federn ermittelt werden.
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Boniturschema:
Das Boniturschema des Tierschutzindikators "Hautverletzungen" unterscheidet sich zwischen Jung- und Legehennen. Junghennen werden aufgrund schwerwiegenderer Folgen bei Verletzungen differenzierter betrachtet als erwachsene Legehennen. Die Beurteilung
der Hautverletzungen erfolgt durch die Vergabe von 3 Boniturnoten für die Körperregionen Rücken mit Hals- und Schwanzoberseite und Legebauch mit Schwanzunterseite. Wenn Verletzungen vorhanden sind, entscheidet sich anhand der Anzahl (Schwellenwert
3 Verletzungen) oder der Größe (Schwellenwert 1 cm), ob Note 1 oder 2 vergeben wird. Bei Grenzfällen zwischen zwei Boniturnoten wird die bessere Note gegeben. Dokumentiert wird die Boniturnote der jeweils am schlechtesten bewerteten Körperregion.
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Tipps zur Tierbeurteilung:
In diesem Abschnitt finden Sie ergänzende Informationen zu der Einteilung der Körperregionen und zusätzliches Bildmaterial zu den einzelnen Boniturstufen des Tierschutzindikators "Hautverletzungen" bei Legehennen. Darüber hinaus erhalten Sie nützliche Hinweise zur Beurteilung der Legehennen in Grenz- und Sonderfällen. Zur Ansicht dieser Praxistipps klicken Sie bitte auf die Buttons "Körperregionen" bzw. "Zusatzmaterial".
Körperregionen Zusatzmaterial
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Auswertung:
Die Anzahl an Tieren mit Gefiederschäden wird zu den oben genannten Zeitpunkten erhoben und im Anschluss mit Hilfe der Berechnungsformeln aus dem KTBL-Leitfaden (S. 19) ausgewertet. Zählen Sie alle betroffenen Tiere (Boniturnoten 1 + 2) aus der Stichprobe zusammen. Dividieren Sie die Gesamtsumme durch die Zahl der beurteilten Tiere. Multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Zahl 100, um den Anteil der insgesamt betroffenen Tiere in Prozent zu erhalten. Führen Sie die genannten Rechenschritte ebenfalls für alle schwer betroffenen Tiere (Boniturnote 2) durch.

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Übungsmodul:
In diesem Abschnitt können Sie spezifische Übungsfragen zur Vertiefung des gelernten Wissens beantworten und sich somit optimal auf den Test am Ende der Online-Schulung vorbereiten. Klicken Sie zur Absolvierung der Modulinhalte bitte auf den Button "Übungsfragen". Zum Nachschlagen der jeweiligen Boniturstufen können Sie das Boniturschema in einem neuen Fenster öffnen. Klicken Sie hierfür auf den Button "Boniturschema".
Übungsfragen Boniturschema

