Hautverletzungen treten vorwiegend als Pick- und Kratzverletzungen auf und stellen einen Schaden am Tier dar, der mit Schmerzen einhergehen und Infektionen begünstigen kann. Die Verletzungen sind häufig an den Flügeln, am Rücken und Schwanz sowie an gering bis nicht befiederten Hautpartien wie Kopf und Kopfanhängen, Hals, Nacken, und der Kloake zu sehen. Insbesondere Verletzungen am Rücken treten vermehrt in Folge von Kratzverletzungen auf, die das Bepicken fördern und so zu großflächigen Hautverletzungen führen können. Pick- und Kratzverletzungen treten gehäuft bei gesteigerter Unruhe in der Herde auf.


  • Datenerhebung:

Der Tierschutzindikator "Hautverletzungen" wird anhand einer Stichprobe von 50 Tiere je Herde erhoben. Die Bonitur sollte nach Möglichkeit in der 4. oder 5. Lebenswoche im Aufzuchtstall sowie in der 12. und 16. Lebenswoche im Maststall durchgeführt werden. Das Ausmaß der Hautverletzungen sollte bei guter Beleuchtung (ggf. Stirnlampe) und unter Zurückstreichen der Federn ermittelt werden. Zur Dokumentation des Tierschutzindikators stehen Ihnen im Abschnitt ("Wozu Ergebnisse dokumentieren?") in der Kurs-Übersicht ein Erhebungsformular oder die Excel-Anwendung Tierschutzindikatoren zur Verfügung.


  • Bonitur:

Die Beurteilung der Hautverletzungen (Pick- und Kratzverletzungen) erfolgt durch die Vergabe von drei Boniturnoten (0,1,2) für die Körperregionen Kopf, Rücken mit Hals und Schwanzansatz sowie Flügel. Wenn eine Hautverletzung vorhanden ist, entscheidet sich anhand der Größe der Verletzungen (Schwellenwert 1 bzw. 2 cm) bzw. der Breite der Kratzer (Schwellenwert 0,3 cm), ob Note 1 oder 2 vergeben wird. Bei Grenzfällen zwischen zwei Boniturnoten wird die bessere Note gegeben. Dokumentiert wird die Boniturnote der jeweils am schlechtesten bewerteten Körperregion.



  • Tipps zur Tierbeurteilung:

In diesem Abschnitt finden Sie ergänzende Informationen zu der Einteilung der Körperregionen und zusätzliches Bildmaterial zu den einzelnen Boniturstufen des Tierschutzindikators "Hautverletzungen" bei Mastputen. Darüber hinaus erhalten Sie nützliche Hinweise zur Beurteilung der Tiere in Grenz- und Sonderfällen. Zur Ansicht dieser Praxistipps klicken Sie bitte auf die Buttons "Körperregionen" bzw. "Zusatzmaterial".


Körperregionen          Zusatzmaterial


  • Auswertung:

Die Anzahl an Tieren mit Gefiederschäden wird zu den oben genannten Zeitpunkten erhoben und im Anschluss mit Hilfe der Berechnungsformeln aus dem KTBL-Leitfaden (S. 58) ausgewertet. Zählen Sie alle betroffenen Tiere (Boniturnoten 1 + 2) aus der Stichprobe zusammen. Dividieren Sie die Gesamtsumme durch die Zahl der beurteilten Tiere. Multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Zahl 100, um den Anteil der insgesamt betroffenen Tiere in Prozent zu erhalten (A). Führen Sie die genannten Rechenschritte ebenfalls für alle schwer betroffenen Tiere (Boniturnote 2) durch (B).






  • Übungsmodul:

In diesem Abschnitt können Sie spezifische Übungsfragen zur Vertiefung des gelernten Wissens beantworten und sich somit optimal auf den Test am Ende der Online-Schulung vorbereiten. Klicken Sie zur Absolvierung der Modulinhalte bitte auf den Button "Übungsfragen". Zum Nachschlagen der jeweiligen Boniturstufen können Sie das Boniturschema in einem neuen Fenster öffnen. Klicken Sie hierfür auf den Button "Boniturschema".


Übungsfragen          Boniturschema


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