Die Lahmheit bzw. eingeschränkte Gehfähigkeit eines Tieres kann auf verschiedene Erkrankungen des Bewegungsapparates, z.B. Entzündungen oder Entwicklungsstörungen im Gelenksbereich, hinweisen. Die Gehfähigkeit wird durch die Haltungsumwelt (Einstreuqualität), mangelnde Bewegung, Pflege und Ernährung beeinflusst. Die Luft- und Futterqualität sowie Futterzusammensetzung und Genetik spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Schäden am Bewegungsapparat können mit Schmerzen verbunden sein und in jedem Fall die Bewegungsaktivität betroffener Tiere stark beeinträchtigen.


  • Datenerhebung:

Der Tierschutzindikator "Lahmheit (Bonitur)" wird anhand einer Stichprobe von 50 Tieren je Herde erhoben. Die Beurteilung sollte nach Möglichkeit in der 4. oder 5. Lebenswoche im Aufzuchtstall sowie in der 12. und 16. Lebenswoche im Maststall durchgeführt werden. Zur Dokumentation des Tierschutzindikators stehen Ihnen im Abschnitt ("Wozu Ergebnisse dokumentieren?") in der Kurs-Übersicht ein Erhebungsformular oder die Excel-Anwendung Tierschutzindikatoren zur Verfügung.


  • Boniturschema:

Die Beurteilung der Gehfähigkeit erfolgt indem das Tier für einige Sekunden beim Laufen beobachtet wird. Sitzende Puten werden durch vorsichtiges Auftreiben zum Laufen animiert, wobei die Tiere nicht aufgeschreckt werden sollten. Bei der kombinierten Erhebung mit den anderen Stichprobenindikatoren wird die Lahmheit vor dem Fangen der Tiere beurteilt, um eine Beeinflussung durch das Handling der Puten zu vermeiden. Bei der Transekt-Methode wird der Stall viermal entlang der Futtereinrichtungen durchschritten und die Gefähigkeit von 50 zufällig ausgewählten Tieren beurteilt. Zeigt das Tier eine Einschränkung in der Gehfähigkeit wird die Note 1 vergeben. Bei Grenzfällen zwischen den beiden Boniturnoten wird die bessere Note gegeben.



  • Tipps zur Tierbeurteilung:

In diesem Abschnitt finden Sie zusätzliches Videomaterial zu den einzelnen Boniturstufen des Tierschutzindikators "Lahmheit" bei Mastputen. Darüber hinaus erhalten Sie nützliche Hinweise zur Beurteilung der Tiere in Grenz- und Sonderfällen. Zur Ansicht dieser Praxistipps klicken Sie bitte auf den Button "Zusatzmaterial":


Beispielvideos         Zusatzmaterial


  • Auswertung:

Die Anzahl an deutlich lahmen Tieren wird zu den oben genannten Zeitpunkten erhoben und im Anschluss mit Hilfe der Berechnungsformeln aus dem KTBL-Leitfaden (S. 63) ausgewertet. Zählen Sie alle betroffenen Tiere (Boniturnote 1) aus der Stichprobe zusammen. Dividieren Sie die Gesamtsumme durch die Zahl der beurteilten Tiere. Multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Zahl 100, um den Anteil der insgesamt betroffenen Tiere in Prozent zu erhalten.





  • Übungsmodul:

In diesem Abschnitt können Sie spezifische Übungsfragen zur Vertiefung des gelernten Wissens beantworten und sich somit optimal auf den Test am Ende der Online-Schulung vorbereiten. Klicken Sie zur Absolvierung der Modulinhalte bitte auf den Button "Übungsfragen". Zum Nachschlagen der jeweiligen Boniturstufen können Sie das Boniturschema in einem neuen Fenster öffnen. Klicken Sie hierfür auf den Button "Boniturschema".


Übungsfragen          Boniturschema


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