Verletzt oder tot angelieferte Tiere
Verletzt oder tot am Schlachthof angelieferte Masthühner
haben i.d.R. starke Beeinträchtigungen des Wohlergehens durch die Verletzung
oder bis zum Eintritt des Todes erfahren. Verletzungen und Tod können auf eine
nicht tiergerechte Verladung und Fehler beim Transport zurückgehen, können aber
auch Indikator für die Gesundheitssituation einer Herde zum Transportzeitpunkt
sein. Frische Brüche von Schenkeln oder Flügeln sowie Hämatome,
frische Verletzungen und Kratzer sind in der Regel durch Fangen und/oder
Transport verursacht, während ältere Verletzungen und verknöcherte Brüche schon während der Haltungsperiode entstanden sind.
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Datenerhebung:
Nach Ende jedes Durchgangs werden die Schlachthofrückmeldungen ausgewertet. Hierfür werden der Anteil an durch Fangen und Transport verletzt angelieferter Tiere und der Anteil tot angelieferter Tiere separat betrachtet. Die verletzt angelieferten Tiere werden in der Schlachthofauswertung häufig als "Fangfehler" oder "Fangschäden" aufgeführt, während tot angelieferte Tiere oftmals als "Transporttote" oder "Federtote" bezeichnet werden. Falls Ihr Schlachthof standardmäßig keine Anteile von verletzt und tot angelieferten Tiere angibt, bitten Sie ihn zukünftig um eine detailliertere Darstellung der routinemäßig am Schlachthof erhobenen Tierschutzindikatoren.
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Dokumentation:
Zur Dokumentation des Tierschutzindikators "Verletzt oder tot angelieferte Tiere" können Sie Ihre bisherigen Auswertungslisten weiterhin nutzen. Alternativ stehen Ihnen im Abschnitt ("Wozu Ergebnisse dokumentieren") in der Kurs-Übersicht ein Erhebungsformular oder die Excel-Anwendung Tierschutzindikatoren zur Verfügung (Beispieldokument: Liste Schlachthofindikatoren).
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Auswertung:
Die Gesamtzahl verletzt oder tot angelieferter Tiere wird aus der Schlachthofauswertung entnommen und im Anschluss mit Hilfe der Berechnungsformeln aus dem KTBL-Leitfaden (S. 50) ausgewertet: Zählen Sie alle im jeweiligen Durchgang durch Fangen, Verladen oder Transport verletzt angelieferten Tiere zusammen. Dividieren Sie die Gesamtsumme durch die Gesamtzahl der angelieferten Tiere. Multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Zahl 100, um den Anteil der verletzt am Schlachthof angelieferten Tiere in Prozent zu erhalten (A). Führen Sie die genannten Rechenschritte ebenfalls für die tot am Schlachthof angelieferten Tiere durch (B).



